Die untere Jagdbehörde des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen weißt in ihrem Schreiben vom 18.01.2021 auf das Fütterungsgebot in Notzeiten hin. Es richtet sich an alle Revierinhaber der Hochwildhegegemeinschaften Werdenfels-, -Süd, -West- und -Ost im Landkreis.