Mehr Entscheidungsspielraum im Revier, flexiblere Abschusspläne und neue Jagdzeiten: Bayern passt die Regelungen zum Rotwildmanagement an. Nach Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums soll die Änderungsverordnung am 31. Oktober 2026 in Kraft treten. Wir geben einen Überblick über die angekündigten Neuerungen.
Auch für die Jägerschaft in unserer Region sind die Änderungen von Bedeutung. Im Mittelpunkt steht die Aufgabe, die Bedürfnisse des Rotwilds, den Schutz des Waldes und die unterschiedlichen Interessen der Landbewirtschaftung aufeinander abzustimmen. Künftig sollen die Verantwortlichen vor Ort dafür mehr Handlungsspielraum erhalten.
Wo Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer dies wünschen, können künftig Dreijahresabschusspläne für Rotwild zur Anwendung kommen. Dabei sollen jährliche Abweichungen von plus oder minus 20 Prozent unbürokratisch möglich sein.
Die Abschussplanung bleibt damit bestehen, wird aber beweglicher. Nach Darstellung des Ministeriums müssen innerhalb dieses Spielraums nicht mehr sämtliche Abweichungen vom jährlichen Plan einzeln durch die untere Jagdbehörde genehmigt werden. Das soll die praktische Umsetzung erleichtern und Entscheidungen stärker in die Verantwortung der Beteiligten vor Ort legen.
Die angekündigte Verordnung sieht einen früheren Jagdbeginn für bestimmte Altersklassen vor. Gleichzeitig wird das Ende der Rotwildjagd vom 31. auf den 15. Januar vorgezogen.
Für den Jagdbeginn nennt das Ministerium folgende Änderungen:
| Wildklasse | Bisher | Künftig |
|---|---|---|
| Schmaltiere und Schmalspießer | 1. Juni | 1. Mai |
| Alttiere und Kälber | 1. August | 16. Juli |
Ziel ist es, früher im Jahresverlauf regulierend auf den Bestand einwirken zu können und dafür im Januar früher Jagdruhe zu schaffen. Das Ministerium begründet dies mit dem winterlichen Energiesparmodus des Rotwilds: Die Tiere sollen ihren Energieverbrauch in dieser Zeit leichter reduzieren können.
Auch die Entscheidung über die Rotwildfütterung soll künftig stärker vor Ort getroffen werden. Nach Angaben des Ministeriums entscheiden Revierpächter und Jagdvorstand eigenständig, ob Fütterungen zwischen November und Mitte Mai betrieben werden. In Wintergattern reicht der vorgesehene Zeitraum bis Ende Mai.
Die Neuregelung soll eine kontinuierliche Fütterung auch bei wechselnden Notzeitbedingungen rechtlich absichern. Gemeint ist beispielsweise der Wechsel zwischen schneereichen und schneefreien Phasen: Eine etablierte Fütterung soll dadurch verlässlicher fortgeführt werden können.
Das Ministerium verbindet damit zwei Ziele: den Tierschutz zu gewährleisten und den Aufenthalt des Rotwilds so zu lenken, dass Wildschäden im Wald verringert werden können.
Neben dem Rotwildmanagement betrifft die Verordnung auch die Fallenjagd in befriedeten Bezirken, beispielsweise im Siedlungsbereich.
Künftig sollen neben dem Revierinhaber auch von ihm beauftragte Jagdscheininhaber dort die Fallenjagd ausüben dürfen, sofern die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder des Nutzungsberechtigten vorliegt. Damit soll unter anderem ein gezielteres Vorgehen gegen Waschbären erleichtert werden.
Die angekündigten Änderungen geben den Beteiligten mehr Möglichkeiten, das Rotwildmanagement an die örtlichen Verhältnisse anzupassen. Damit gewinnt auch die Abstimmung zwischen Jägerschaft, Jagdgenossenschaften und Waldbesitzern an Bedeutung. Ziel bleibt, gesunde Wildbestände und die Entwicklung stabiler, artenreicher Wälder miteinander zu verbinden.
Stand: 29. Oktober 2026. Dieser Überblick beruht auf der Pressemitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums vom 27. Oktober 2026. Die Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist für den 30. Oktober angekündigt. Maßgeblich für die konkrete Anwendung ist die amtliche Verordnungsfassung.
Quelle: Bayerisches Wirtschaftsministerium – Pressemitteilung Nr. 487/26.