Langanhaltende und massive Schneefälle haben zu extrem hohen Schneelagen im Gebirge sowie auch in tieferen Lagen geführt und unsere Wildtiere in eine Notsituation versetzt. Laut Bundesjagdgesetz sind wir Jäger verpflichtet, in Not geratenes Wild zu schützen und auch der sog. Notfallparagraph § 9 Absatz 2 Nr. 6 (AVBayJG, Kommentar Leonhardt) verbietet die Jagd auf Wildtiere, welche durch Naturkatastrophen in Notlagen gebracht wurden. Daher möchten wir bekannt geben, dass wir in Absprachen mit den BaySF empfehlen, die Jagdausübung durch die private Jägerschaft in den Hegegemeinschaften Werdenfels West, Süd und Ost flächendeckend mit sofortiger Wirkung aus Rücksicht auf unsere Wildtiere sowie aus gesetzlicher Verpflichtung zur Hege einzustellen.