Nach wie vor ist das Suchen und Aneignen von Abwurfstangen jeglicher Schalenwildarten eine Straftat. Dies bestätigte u. a. das Urteil des OLG Rostock vom 27.03.2020. Im Aufsatz von Dr. Christoph Frankenheim wird aufgezeigt, wie sich Revierinhaber auf Grund dessen gegen das illegale Stangensuchen wehren können.
An dieser Stelle möchte sich die Kreisgruppe Garmisch-Partenkirchen für das Bereitstellen des nachfolgenden Aufsatzes, sowie das anonymisierte Urteil des OLG Rostock bei Rechtsanwalt Dr. Christoph Frankenheim und den Mitarbeitern seiner Kanzlei herzlich bedanken.
Den Aufsatz „Revier-Praxis: Was kann ich als Revierinhaber gegen unzulässige Stangensammlerei tun?“ von Dr. Christoph Frankenheim finden Sie hier.
Das detaillierte Gerichtsurteil finden Sie hier.